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WORKING TEST - Jagdnahe Apportierprüfung PRÜFUNGSORDNUNG
des MEOE Ungarische Labrador Retriever Klub
(Auf Grund der ÖRC-Richtlinien)
I. EINLEITUNG
1. Diese Prüfung soll dem jagdlich interessierten Retrieverbesitzer und auch jenem, der keine Absicht hat, seinen Hund an Wild auszubilden, die Gelegenheit bieten, seinen Retriever art- und wesensgerecht auszubilden und zu führen, sowie diese Ausbildung im Wettbewerb mit Gleichgesinnten zu überprüfen.
2. Bei dieser Prüfung sollen anhand simulierter jagdnaher Situationen die typischen Retriever-Eigenschaften (Standruhe, Arbeitsfreude, Apportierfreude, Wasserfreude, Merkfähigkeit, Nasenarbeit, Ausdauer, Gehorsam, Lenkbarkeit, sowie weiches Maul) und die allgemeine Wesensfestigkeit (Schussfestigkeit, unerwünschte Schärfe) der Hunde beurteilt werden.
3. Diese Prüfung ist eine offizielle Prüfung des MLRK. Sie zählt nicht für einen offiziellen Siegertitel und ihr Bestehen berechtigt nicht zur Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei nationalen und internationalen Ausstellungen.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Ein Workingtest kann während der gesamten Jahreszeit abgehalten werden. Die Prüfungen finden bei jedem Wetter statt.
2. Teilnahmeberechtigt sind Hunde aller Retriever- und Spaniel-Rassen, die in ein von der FCI anerkanntes Stammbuch eingetragen sind.
3. Die Teilnehmerzahl kann vom Veranstalter in der Ausschreibung begrenzt werden.
4. Die Annahme der teilnehmenden Hunde erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Online-Anmeldung.
5. Gemeinsam mit der Anmeldung eines Hundes zur Prüfung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges vorzulegen.
6. Mit der Anmeldung erfolgt die Anerkennung dieser Prüfungsordnung durch den Hundebesitzer und den Hundeführer.
7. Das Nenngeld wird bei Nichtantreten eines Hundes nicht zurückerstattet (Nenngeld ist Reugeld). Sollte eine Hündin unmittelbar vor der Prüfung hitzig werden oder der Hund kann nachweisbar aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, so kann das Nenngeld allerdings nur für den darauf folgenden, vom MLRK veranstalteten Working Test gutgeschrieben werden. In allen Fällen (Hitzigkeit, Krankheit, Verletzung) ist eine Bestätigung des Tierarztes vorzulegen. Wird die gutgeschriebene Meldegebühr nicht beim folgenden Working Test konsumiert, so verfällt diese.
8. Ein Hundeführer darf in einer Leistungsklasse bei einer Prüfung höchstens zwei Hunde führen.
9. Von einer Prüfung können unter Verlust des Nenngeldes Hunde ausgeschlossen werden:
- - über die bei der Nennung falsche Angaben gemacht wurden
- - die, ohne zur Arbeit aufgerufen zu sein, im Prüfungsgelände frei herumlaufen
- - die zu Prüfungsbeginn, oder wenn sie zu einer Übung aufgerufen werden, unentschuldigt nicht anwesend sind
- - wenn der Prüfungsablauf durch Hundeführer oder Hund erheblich gestört wird
- - die im Bereich des Prüfungsgeländes körperlich gezüchtigt werden
- - die ein nicht tolerierbares aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden oder Menschen zeigen
- - die eine gültige notwendige Impfung nicht nachweisen können
10. Hitzige Hündinnen sind nicht zu Prüfungen zugelassen bzw. dürfen weder von Teilnehmern noch von Zuschauern mitgeführt werden.
11. Alle an der Prüfung teilnehmenden Personen (Teilnehmer und Zuschauer) haben den Anordnungen des Prüfungsleiters und der Richter umgehend Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können vom Prüfungsgelände verwiesen werden.
12. Von jedem Teilnehmer wird eine möglichst geringe Störung des Prüfungsreviers erwartet, insbesondere wird ein ruhiges Verhalten während der gesamten Prüfung erwartet; jede Verunreinigung des Geländes ist zu vermeiden.
13. Richterentscheidungen sind unanfechtbar.
14. Öffentliche Kritik am Richter stellt einen Ausschlussgrund dar.
15. Es bestehen keine Altersbeschränkungen in den einzelnen Klassen. Lediglich zur Seniorenklasse sind nur Hunde ab dem vollendeten 7. Lebensjahr zugelassen.
16. Es ist verboten, Hunde im Prüfungsgelände an nicht mit dem Tierschutzgesetz konformen Halsungen zu führen.
17. Für Schäden, die ein Hund während der Prüfungsveranstaltung verursacht, haftet ausschliesslich der Eigentümer des betreffenden Hundes gemeinsam mit dessen Führer. Vom Veranstalter wird keinerlei Haftung für Unfälle beziehungsweise Verletzungen des Hundes oder Hundeführers übernommen.
18. Die Bestellung von Richtern und Prüfungsleitern obliegt ausschliesslich dem Veranstalter.
19. In jeder Leistungsklasse hat ein gemäss VI. offiziell anerkannter Richter zu amtieren.
III. SPEZIELLE BESTIMMUNGEN
1. Gearbeitet wird mit handelsüblichen Textildummies (Standard 500g) ohne irgendwelche Applikationen. Für Dummylauncher sind die verschiedenen im Handel dafür erhältlichen Dummies (ohne Applikationen) zugelassen.
2. Die Dummies werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
3. Falls Schüsse abgegeben werden, so hat dies ausschliesslich aus Jagdflinten, Schreckschusswaffen oder Dummylauncher zu erfolgen.
4. Die Hunde sind nach Möglichkeit auch im Wasser zu prüfen. Ob die Wasserarbeit geprüft und bestanden wurde, wird im Zeugnis vermerkt. Wasserarbeit ist nur dann gegeben, wenn der Hund im Verlauf der Arbeit tatsächlich im tiefen Wasser schwimmen muss.
5. In allen Leistungsklassen wird der Hund ohne Halsung und Leine geprüft.
Ausnahme: In der Einstiegsklasse darf der Hund angeleint bleiben, kann aber maximal die halbe Punktezahl erreichen.
6. Ein Hund, der einspringt, aber sofort gestoppt werden kann (controlled run in), kann in der Einstiegsklasse und in der Leistungsklasse L maximal die halbe Punktezahl erreichen, in der Leistungsklasse M, S und Senioren führt dies zu einer "Null-Runde".
7. Von den Richtern werden während des gesamten Prüfungsverlaufes die Standruhe, Arbeitsfreude, Nasenarbeit, Merkfähigkeit, Wasserfreude, Apportierfreude, Ausdauer, Lenkbarkeit, Suchstil und Freifolge beobachtet. Der Hund sollte schnell und sicher in die Hand des Führers apportieren und ein weiches Maul haben.
8. Es steht den Richtern frei, eine Übung bei ungenügender Leistung des Hundes abzubrechen. In diesem Fall hat der Hundeführer den Hund sofort zurückzurufen und anzuleinen.
9. Leistungsmindernd sind: Kontrolliertes Einspringen in der Einstiegsklasse und L, Unruhe, Unaufmerksamkeit, mangelhafte Merkfähigkeit, Knautschen, mangelhafter Gehorsam, schlechte Freifolge, lautes Verhalten des Hundeführers bei der Arbeit, langsames Zurückkommen, zögernde Wasserannahme.
10. Fehler, die zu einer Null-Runde führen: Hartes Maul, Schuss-Scheue, Bellen oder Winseln, Verweigerung ins Wasser zu gehen, Verweigerung des Apportierens, unhaltbares Einspringen (in allen Klassen) oder kontrolliertes Einspringen in der Leistungsklasse M, S und Seniorenklasse, Tauschen von Dummies beim Apportieren, Hetzen von Wild, "ausser Kontrolle geraten" des Hundes, Körperliche Berührung des Hundes zum Zwecke der Korrektur sowie Füttern des Hundes während der Übung führt zu einer Nullrunde. Körperliche Berührung des Hundes im Sinne einer Bestrafung führt zum sofortigen Ausschluss.
11. "Null-Runde": Wird ein Fehler (wie in III./10. angegeben) begangen, so wird diese Aufgabe mit Null Punkten bewertet. Hunde mit Null-Runde können nicht mehr bestehen, dürfen aber die Prüfung fortsetzen, falls die Richter nicht anders entscheiden.
12. Es werden nur Hunde, die an jeder Übung teilgenommen haben, bewertet. Bewertungen: Platzierungen der drei besten Hunde, sowie die Qualifikationen vorzüglich, sehr gut oder gut (in Abhängigkeit von den maximal erreichbaren Punkten) beziehungsweise Angabe der erreichten Punktezahlen mit oder ohne Nullrunde.
IV. AUFGABENSTELLUNG
Der Retriever ist der Spezialist für die Arbeit nach dem Schuss. Die Aufgaben sollten so jagdnah wie möglich sein und sich dem Gelände gut anpassen. Eine Aufgabe kann aus mehreren Teilen bestehen. Die Aufgaben werden je nach Leistungsklasse ausschliesslich von den Richtern gestaltet. Jede Aufgabe wird dem Hundeführer erklärt, wobei der Hundeführer sich die Übung vom Richter erklären lassen kann, bzw. bei ausländischen Richtern gegebenenfalls von einem sprachkundigen Helfer. Der Hundeführer darf die Aufgabe erst nach Freigabe auf Anweisung des Richters beginnen.
V. KLASSEN
1. Es gibt fünf Leistungsklassen: L (Novice), M (Intermediate), S (Open) - (leicht, mittel, schwer) sowie eine Einstiegsklasse ("Schnupperprüfung") und eine Seniorenklasse. In der Seniorenklasse sollte das Niveau so angelegt werden, dass die alten Hunde ihre Retriever-Eigenschaften unter Beweis stellen müssen, jedoch ist beim Richten besonderes Augenmerk auf das Alter des jeweiligen Hundes zu richten. Die geringere Kondition und Beweglichkeit der älteren Hunde sowie die Witterungsverhältnisse (warme Temperaturen!) sind bei der Übungs-Gestaltung zu berücksichtigen. Die Überforderung einzelner Hunde ist unbedingt zu vermeiden.
2. Hunde, die eine Klasse bestanden haben, dürfen nicht mehr in einer niedrigeren Klasse starten.
Ausnahme: Hunde, die die Seniorenklasse bestanden haben, können unabhängig davon wiederum in der letzten von ihnen bestandenen Klasse E, L, M bzw. S starten.
3. Hunde, die in einer Klasse dreimal die Klassifikation "Vorzüglich" erreicht haben, müssen in der nächst höheren Klasse starten.
4. Punkt 2. und 3. gelten auch bei bestandenen vergleichbaren Prüfungen im Ausland (Dummy-Prüfungen und Working Tests). Bei Zuwiderhandeln behält sich das Working Test-Referat entsprechende Massnahmen vor (Sperre für MLRK-Veranstaltungen, Gebührerhöhung).
5. Hunde, die im In- oder Ausland ein Field Trial á l'anglaise bestanden haben, können bei einem Working Test nur noch in Klasse S starten.
VI. RICHTER
Working Tests können nur von folgenden Richtern gerichtet werden:
1. Ausländische Richter, vorausgesetzt, dass sie in ihrem eigenen Land als Richter für Working Tests oder Field Trial zugelassen sind.
2. Inländische Richter wenn er/sie ein durch MEOE-FCI anerkannter Leistungsrichter ist. |